Übung bei einer Erste-Hilfe-Schulung in einer WerkstattÜbung bei einer Erste-Hilfe-Schulung in einer Werkstatt
Übung bei einer Erste-Hilfe-Schulung in einer WerkstattÜbung bei einer Erste-Hilfe-Schulung in einer Werkstatt

Erste Hilfe in Unternehmen Die Ausbildung für betriebliche Ersthelfer*innen

Gemäß §26 der BG-Vorschrift A1 hat jeder Unternehmer dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung ausreichend Ersthelfer zur Verfügung stehen.

Informationen für Betriebe

Durch die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Grundseminar beim ASB kann sich ein Arbeitnehmer zum Ersthelfer ausbilden lassen. Eine eintägige Erste-Hilfe-Fortbildung muss in einem Zeitabstand von 2 Jahren erfolgen.

Ersthelfer dürfen nur von einer von den Berufsgenossenschaften für die Ausbildung ermächtigten Stelle ausgebildet werden. Der ASB Oberhausen/Duisburg ist als ermächtigte Stelle registriert.

Die Teilnahmegebühren für Personen, die als Ersthelfer in Unternehmen eingesetzt werden sollen, rechnet der ASB direkt mit de jeweils zuständigen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) des Unternehmens ab.

Ansprechpartner*in

Geschäftsstelle Im Lipperfeld

Geschäftsstelle Oberhausen
Im Lipperfeld 6
46047 Oberhausen

0208/412487-0
0208/412487-70
info(at)asb-oberhausen.de

Aus- und Fortbildung in Oberhausen/Duisburg

Geschäftsstelle Oberhausen
Im Lipperfeld 6
46047 Oberhausen

(0208) 412 487 - 11
info(at)asb-oberhausen.de

Betriebssanitäterausbildung

Erste-Hilfe-Grundlehrgang

Die Grundausbildung für betrieblicher Ersthelfer*innen.

Zu den Kursterminen und zur Anmeldung

Erste-Hilfe-Fortbildung

Zur Auffrischung nach zwei Jahren.

Zu den Kursterminen und zur Anmeldung

Zusatzangebot: Inhouse-Schulungen

Zusätzlich zu den in diesem Programm aufgelisteten Kursen führen wir auch Lehrgänge speziell für eine ganze Gruppe in Einrichtungen und Unternehmen durch.

Dabei haben Sie die Wahl: Entweder Sie nutzen unsere Schulungsräume oder wir kommen für eine Inhouse-Schulung zu Ihnen.